Rechtliche Rahmenbedingungen für die Nutzung unserer Dienstleistungen im Bereich industrieller Transportsysteme.
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über Planung, Fertigung und Montage von Förderanlagen, Dosierstationen und Umschlagterminals für Schüttgüter. Gegenstand ist die Erbringung von Ingenieurleistungen sowie die Lieferung und Installation der vereinbarten Komponenten. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen ihnen ausdrücklich schriftlich zu.
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der bestellten Leistung zustande. Technische Änderungen und Weiterentwicklungen bleiben vorbehalten, sofern sie dem vereinbarten Leistungsumfang nicht wesentlich widersprechen.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle für die Ausführung erforderlichen Unterlagen, Genehmigungen und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung stehen. Er trägt die Verantwortung für die Tragfähigkeit des Untergrunds, die Einhaltung der örtlichen Bauvorschriften und die Bereitstellung der erforderlichen Anschlüsse (Strom, Druckluft, Daten). Bei Verzögerungen durch verspätete Mitwirkung des Auftraggebers verschieben sich die vereinbarten Termine angemessen.
Die Lieferung erfolgt ab Werk, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Auftraggeber oder den beauftragten Frachtführer über. Die Montage wird nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik durchgeführt. Der Auftraggeber hat die fertiggestellte Anlage unverzüglich zu prüfen und etwaige Mängel schriftlich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel gelten als genehmigt, wenn sie nicht innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme gerügt werden.
Wir leisten Gewähr für die vertragsgemäße Beschaffenheit der gelieferten Anlagen für einen Zeitraum von 24 Monaten ab Abnahme. Die Gewährleistung umfasst die Beseitigung von Mängeln, die auf Material- oder Konstruktionsfehlern beruhen. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden durch unsachgemäße Bedienung, natürlichen Verschleiß, höhere Gewalt oder Eingriffe Dritter. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern keine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vorliegt. Für mittlere Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Die Vergütung richtet sich nach der schriftlichen Auftragsbestätigung. Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Auftraggebers ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Die gelieferten Anlagen und Komponenten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag unser Eigentum. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und sie vor Zugriffen Dritter zu schützen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Auftraggeber uns unverzüglich zu benachrichtigen.
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen und technischen Unterlagen Dritten nicht zugänglich zu machen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Details sind unserer Datenschutzerklärung zu entnehmen, die unter policy.html abrufbar ist.
Wir behalten uns vor, diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Über wesentliche Änderungen werden wir den Auftraggeber rechtzeitig in Textform informieren. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Auf laufende Verträge finden die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Bedingungen Anwendung.
Es gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz in Wien. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.